March 01, 2022 / by
Vorteile eines Eintrages im Handelsregister
Der Handelsregistereintrag gibt nicht nur Auskunft, sondern kann den Geschäftspartnern auch Seriosität und Ernsthaftigkeit vermitteln. Einzelgewerbe oder Gemeinschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sind umgangssprachlich heute gegründet und morgen wider verschwunden. Ein Eintrag im Handelsregister kann jedoch vermitteln, dass es sich um ein nachhaltiges Geschäftsmodell handelt, dass nicht am nächsten Tag aufgelöst wird. Die Firma wird hier in einem offiziellen Register eingetragen, dass die Amtsgerichte verwalten.
Ein Handelsgewerbe ist verpflichtet sich in das Register eintragen zu lassen. Es gibt hier jedoch keine klare Abgrenzung oder Kriterien, ab wann dies erforderlich ist. Es gibt lediglich Kriterien, die bei einer Abwägung, ob eine Eintragungspflicht bestehen könnte herangezogen werden. Dabei geht es um Größen wie den Jahresumsatz, die Höhe des eingesetzten Kapitals oder die Anzahl der Geschäftsvorgänge. Die Anzahl der Beschäftigten oder die Art der Buchführung können auch eine Rolle spielen.
Ein nichteintragungspflichtiges Kleingewerbe kann sich also zu einem Handelsgewerbe entwickeln.
Bei juristischen Personen wie einer GmbH besteht jedoch ab Gründung direkt ein Eintrag im Handelsregister, die der Notar in der Regel mit vornimmt.