May 18, 2022 / by
Vorsicht bei der Geldbeschaffung
Sobald die Geschäftsidee umgesetzt werden soll, braucht es oftmals auch Kapital, dass vielleicht nicht immer in voller Höhe aus dem Ersparten aufgebracht werden kann oder soll. Naheliegend ist eine Finanzierung durch ein Kreditinstitut. Als Sicherheiten müssen hier in der Regel aber immer private Vermögenswerte eingebracht werden, da die neugegründete Firma diese noch nicht aufweisen kann. So ist man auch bei einer GmbH, die eigentlich eine beschränkte Haftung beinhaltet trotzdem persönlich haftend. Eine weitere Möglichkeit ist eine Geldbeschaffung aus dem privaten Umfeld oder durch andere Investoren, die man für die Geschäftsidee gewinnen kann.
Bei der Aufnahme privater Gelder ist es wichtig, dass man hier genau Aufpasst nicht gegen das Kreditwesengesetz (KWG) zu verstoßen, dass durch die Bafin kontrolliert wird.
Unproblematisch im Sinne des KWK ist natürlich die Kapitalbeschaffung durch die Abgabe von Geschäftsanteilen. Bei der Geldaufnahme durch einfach Darlehen kann es hingegen problematisch werden. Ein sogenannter „qualifizierter Rangrücktritt“ kann hier helfen. Ein großer Nachteil hierbei ist jedoch, dass die aufgewendeten Zinsen nicht zu den Betriebsaussageben zählen können, was die Steuerlast der Gewinne trotz Aufwand nicht schmälert. Für etwaige Freigrenzen oder Freibeträge sowie die Anzahl an Investoren, die eine Rolle spielen kann, empfehlen wir hier dringend sich mit dem Steuerberater oder einem anderen Fachkundigen zu besprechen. Für eine wirklich gute Idee ist es Ratsam hier etwas Geld in Beratung zu investieren, um auf der sicheren Seite zu sein.